Wirtschaftsprüferexamen Notenrechner
Seit der Modularisierung wird jedes der vier Prüfungsgebiete eigenständig bewertet. Berechne hier jede Modulgesamtnote nach § 17 WiPrPrüfV – ohne Anmeldung, ohne Speicherung.
Prüfungswesen (WP/UB/BR)
Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht
Schriftliche Modulprüfung
§ 7 Abs. 3 WiPrPrüfV
§ 7 Abs. 3 WiPrPrüfV
Mündliche Modulprüfung
§ 15 Abs. 1 WiPrPrüfV
§ 15 Abs. 1 WiPrPrüfV
§ 15 Abs. 1 WiPrPrüfV
Schriftlich
§ 13 Abs. 1 WiPrPrüfV
–
Mündlich
§ 16 Abs. 3 WiPrPrüfV
–
Modulgesamtnote
§ 17 WiPrPrüfV – (schriftlich × 6 + mündlich × 4) ÷ 10
–
Noch unvollständig
Trage alle Einzelnoten dieses Moduls ein.
BWL / VWL
Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre
Schriftliche Modulprüfung
§ 7 Abs. 3 WiPrPrüfV
§ 7 Abs. 3 WiPrPrüfV
Mündliche Modulprüfung
§ 15 Abs. 1 WiPrPrüfV
Schriftlich
§ 13 Abs. 1 WiPrPrüfV
–
Mündlich
§ 16 Abs. 3 WiPrPrüfV
–
Modulgesamtnote
§ 17 WiPrPrüfV – (schriftlich × 6 + mündlich × 4) ÷ 10
–
Noch unvollständig
Trage alle Einzelnoten dieses Moduls ein.
Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsrecht
Schriftliche Modulprüfung
§ 7 Abs. 3 WiPrPrüfV
Mündliche Modulprüfung
§ 15 Abs. 1 WiPrPrüfV
Schriftlich
§ 13 Abs. 1 WiPrPrüfV
–
Mündlich
§ 16 Abs. 3 WiPrPrüfV
–
Modulgesamtnote
§ 17 WiPrPrüfV – (schriftlich × 6 + mündlich × 4) ÷ 10
–
Noch unvollständig
Trage alle Einzelnoten dieses Moduls ein.
Steuerrecht
Steuerrecht
Schriftliche Modulprüfung
§ 7 Abs. 3 WiPrPrüfV
§ 7 Abs. 3 WiPrPrüfV
Mündliche Modulprüfung
§ 15 Abs. 1 WiPrPrüfV
Schriftlich
§ 13 Abs. 1 WiPrPrüfV
–
Mündlich
§ 16 Abs. 3 WiPrPrüfV
–
Modulgesamtnote
§ 17 WiPrPrüfV – (schriftlich × 6 + mündlich × 4) ÷ 10
–
Noch unvollständig
Trage alle Einzelnoten dieses Moduls ein.
So rechnet das WP-Examen
Das Wirtschaftsprüfungsexamen gliedert sich nach § 5 Abs. 1 WiPrPrüfV in vier Module, die jeweils ein Prüfungsgebiet des § 4 Abs. 1 WiPrPrüfV umfassen. Jedes Modul besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Modulprüfung und wird für sich bestanden oder nicht bestanden – eine Gesamtnote über alle Module hinweg sieht die Verordnung nicht vor.
- Schriftliche Modulprüfung: zwei Aufsichtsarbeiten in den Modulen Prüfungswesen, BWL/VWL und Steuerrecht, eine Aufsichtsarbeit im Wirtschaftsrecht (§ 7 Abs. 3 WiPrPrüfV). Bei zwei Arbeiten wird eine Gesamtnote gebildet (§ 13 Abs. 1).
- Zulassung zur mündlichen Prüfung: Wer nicht mindestens 5,00 erreicht, ist ausgeschlossen; die Modulprüfung ist nicht bestanden (§ 13 Abs. 2 WiPrPrüfV).
- Mündliche Modulprüfung: im Modul Prüfungswesen Kurzvortrag plus zwei Prüfungsabschnitte, sonst je ein Prüfungsabschnitt (§ 15 Abs. 1 WiPrPrüfV).
- Modulgesamtnote = (schriftlich × 6 + mündlich × 4) ÷ 10 (§ 17 WiPrPrüfV). Bestanden ab 4,00 (§ 18 Abs. 1).
Gesamtnoten werden nach § 11 Abs. 2 WiPrPrüfV auf zwei Dezimalstellen ohne Rundung berechnet – 4,009 bleibt also 4,00, 4,019 wird zu 4,01 und ist damit nicht mehr bestanden.
Häufige Fragen zum WP-Examen
- Wie wird die Modulgesamtnote im Wirtschaftsprüferexamen berechnet?
- Die Note der schriftlichen Modulprüfung wird mit 6, die der mündlichen Modulprüfung mit 4 multipliziert; die Summe wird durch 10 geteilt (§ 17 WiPrPrüfV).
- Wann ist eine Modulprüfung im WP-Examen bestanden?
- Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn die Modulgesamtnote 4,00 nicht überschreitet (§ 18 Abs. 1 WiPrPrüfV). Die Prüfung insgesamt ist bestanden, wenn alle erforderlichen Modulprüfungen bestanden sind.
- Wann ist man von der mündlichen Modulprüfung ausgeschlossen?
- Wer in der schriftlichen Modulprüfung nicht mindestens die Note 5,00 erreicht, ist von der mündlichen Modulprüfung ausgeschlossen; die Modulprüfung ist nicht bestanden (§ 13 Abs. 2 WiPrPrüfV).
- Gibt es eine Gesamtnote über alle Module?
- Nein. Die WiPrPrüfV sieht keine modulübergreifende Gesamtnote vor. Jedes Modul wird eigenständig bewertet, bestanden oder wiederholt.
- Welche Einzelnoten sind zulässig?
- Nach § 11 Abs. 1 WiPrPrüfV werden ganze und halbe Notenstufen von 1,0 bis 6,0 vergeben. Gesamtnoten werden auf zwei Dezimalstellen ohne Rundung berechnet (§ 11 Abs. 2).
- Werden meine Eingaben gespeichert?
- Nein. Alle Berechnungen laufen im Browser, es werden keine Noten übertragen oder gespeichert.
Wichtiger Hinweis – keine Gewähr, keine Haftung
Dieser Rechner ist ein kostenloses Informationsangebot. Für die Richtigkeit der Berechnungsgrundlagen, Formeln, Bestehensgrenzen und der angezeigten Noten wird keine Gewähr übernommen. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Prüfungsbehörde bzw. Kammer. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Leben, Körper und Gesundheit betreffen. Vollständiger Haftungsausschluss