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Notenskalen im Vergleich: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Zuletzt aktualisiert am 12.1.2026 · 4 Min. Lesezeit

Auf den ersten Blick sehen die Notenskalen der deutschen Berufsexamina gleich aus: 1 bis 6, ganze und halbe Noten. Im Detail unterscheiden sie sich aber erheblich – vor allem bei Rundung, Gewichtung und Bestehensgrenze.

Gleiche Stufen, andere Grenzen

Sowohl § 15 Abs. 1 DVStB als auch § 11 Abs. 1 WiPrPrüfV bilden sechs Notenstufen von „sehr gut“ bis „ungenügend“ und lassen halbe Zwischennoten zu. Die Bestehensgrenze liegt jedoch unterschiedlich: 4,15 für das Endergebnis der Steuerberaterprüfung (§ 28 Abs. 1 Satz 2 DVStB), 4,00 für jede Modulgesamtnote im WP-Examen (§ 18 Abs. 1 WiPrPrüfV).

Abschneiden statt runden – in beiden Ordnungen

Die DVStB lässt die dritte Dezimalstelle unberücksichtigt, die WiPrPrüfV rechnet „auf zwei Dezimalstellen ohne Rundung“. Praktisch bedeutet beides dasselbe: es wird zugunsten der Kandidatinnen und Kandidaten abgeschnitten.

Gewichtung schriftlich zu mündlich

  • Steuerberater: 1 : 1 – die Summe beider Gesamtnoten wird durch zwei geteilt.
  • Wirtschaftsprüfer: 6 : 4 zugunsten der schriftlichen Leistung, und zwar innerhalb jedes Moduls.

Alles-oder-nichts vs. Modularisierung

Im Steuerberaterexamen entscheidet eine einzige Rechnung über das Bestehen der gesamten Prüfung. Im WP-Examen kann jedes Modul einzeln abgelegt, bestanden oder wiederholt werden – ein starkes Modul gleicht ein schwaches aber auch nicht aus.

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Diese Darstellung dient der Information. Verbindlich ist allein die Feststellung des zuständigen Prüfungsamtes.