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Notenskalen im Vergleich: StB, WP und Medizin
Zuletzt aktualisiert am 12.1.2026 · 4 Min. Lesezeit
Auf den ersten Blick sehen die Notenskalen der deutschen Berufsexamina gleich aus: 1 bis 6, ganze und halbe Noten. Im Detail unterscheiden sie sich aber erheblich – vor allem bei Rundung, Gewichtung und Bestehensgrenze.
Gleiche Stufen, andere Grenzen
Sowohl § 15 Abs. 1 DVStB als auch § 11 Abs. 1 WiPrPrüfV bilden sechs Notenstufen von „sehr gut“ bis „ungenügend“ und lassen halbe Zwischennoten zu. Die Bestehensgrenze liegt jedoch unterschiedlich: 4,15 für das Endergebnis der Steuerberaterprüfung (§ 28 Abs. 1 Satz 2 DVStB), 4,00 für jede Modulgesamtnote im WP-Examen (§ 18 Abs. 1 WiPrPrüfV).
Abschneiden statt runden – in beiden Ordnungen
Die DVStB lässt die dritte Dezimalstelle unberücksichtigt, die WiPrPrüfV rechnet „auf zwei Dezimalstellen ohne Rundung“. Praktisch bedeutet beides dasselbe: es wird zugunsten der Kandidatinnen und Kandidaten abgeschnitten.
Gewichtung schriftlich zu mündlich
- Steuerberater: 1 : 1 – die Summe beider Gesamtnoten wird durch zwei geteilt.
- Wirtschaftsprüfer: 6 : 4 zugunsten der schriftlichen Leistung, und zwar innerhalb jedes Moduls.
Alles-oder-nichts vs. Modularisierung
Im Steuerberaterexamen entscheidet eine einzige Rechnung über das Bestehen der gesamten Prüfung. Im WP-Examen kann jedes Modul einzeln abgelegt, bestanden oder wiederholt werden – ein starkes Modul gleicht ein schwaches aber auch nicht aus.
Und die Medizin?
Die Ärztliche Prüfung folgt der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) und arbeitet mit einer eigenen Systematik aus Bestehensgrenze, gleitender Notenskala und drei Prüfungsabschnitten. Der entsprechende Rechner ist in Vorbereitung.
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Diese Darstellung dient der Information. Verbindlich ist allein die Feststellung des zuständigen Prüfungsamtes.