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Warum es keine 3,7 als Einzelnote gibt

Zuletzt aktualisiert am 10.2.2026 · 4 Min. Lesezeit

Aus dem Studium kennt man Noten wie 1,3 oder 3,7. In den Berufsexamina gibt es sie nicht – jedenfalls nicht als Einzelnote.

Nur ganze und halbe Stufen

§ 15 Abs. 1 DVStB (Steuerberater) und § 11 Abs. 1 WiPrPrüfV (Wirtschaftsprüfer) sehen sechs Notenstufen von 1 bis 6 vor und lassen ausdrücklich halbe Zwischennoten zu. Zulässig sind damit 1,0; 1,5; 2,0; 2,5; 3,0; 3,5; 4,0; 4,5; 5,0; 5,5 und 6,0 – nicht aber 3,7 oder 2,3.

Warum diese Beschränkung sinnvoll ist

Prüfungsleistungen lassen sich nicht auf ein Zehntel genau messen. Die halbe Notenstufe bildet die realistische Trennschärfe ab und macht Bewertungen zwischen verschiedenen Prüfern vergleichbarer.

Gesamtnoten sind etwas anderes

Zwischenwerte entstehen erst beim Rechnen: Der Durchschnitt aus 4,5; 4,0 und 4,5 ist 4,33. Solche Gesamtnoten werden auf zwei Dezimalstellen berechnet – und zwar ohne Rundung: Die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt (§ 15 Abs. 2 DVStB, § 11 Abs. 2 WiPrPrüfV). Aus 4,169 wird 4,16, nicht 4,17.

Konsequenz für die eigene Planung

Man kann sein Ergebnis nicht „um 0,2 verbessern“ – jede Veränderung springt in halben Stufen. Genau deshalb lohnt es sich, vorab durchzurechnen, welche halbe Stufe an welcher Stelle über das Bestehen entscheidet: im StB-Rechner oder im WP-Rechner.

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Diese Darstellung dient der Information. Verbindlich ist allein die Feststellung des zuständigen Prüfungsamtes.