Steuerberaterexamen Notenrechner

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Schriftliche Prüfung

Drei Aufsichtsarbeiten (§ 16 Abs. 1, 2 DVStB). Halbe Zwischennoten sind zulässig (§ 15 Abs. 1 Satz 2 DVStB).

§ 16 Abs. 2 DVStB i. V. m. § 37 Abs. 3 Nr. 1–4 StBerG

§ 16 Abs. 2 DVStB i. V. m. § 37 Abs. 3 Nr. 1–4 StBerG

§ 16 Abs. 2 DVStB

Mündliche Prüfung

Kurzvortrag und sechs Prüfungsabschnitte (§ 26 Abs. 3 DVStB); jede Leistung wird gesondert bewertet (§ 27 Abs. 1 DVStB).

§ 26 Abs. 3, 6 DVStB

§ 26 Abs. 3 DVStB

§ 26 Abs. 3 DVStB

§ 26 Abs. 3 DVStB

§ 26 Abs. 3 DVStB

§ 26 Abs. 3 DVStB

§ 26 Abs. 3 DVStB

So rechnet das Steuerberaterexamen

Die Steuerberaterprüfung kennt drei Rechenschritte. Alle Gesamtnoten werden nach § 15 Abs. 2 DVStB aus der Summe der Einzelnoten geteilt durch deren Zahl gebildet; das Ergebnis wird auf zwei Dezimalstellen berechnet, die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt (kein Aufrunden).

  1. Gesamtnote schriftliche Prüfung = (Klausur 1 + Klausur 2 + Klausur 3) ÷ 3. Übersteigt sie 4,5, ist man von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen und hat nicht bestanden (§ 25 Abs. 2 DVStB).
  2. Gesamtnote mündliche Prüfung = (Kurzvortrag + sechs Prüfungsabschnitte) ÷ 7 (§§ 26 Abs. 3, 27 Abs. 3 DVStB).
  3. Endergebnis = (schriftliche Gesamtnote + mündliche Gesamtnote) ÷ 2. Bestanden ist, wer 4,15 nicht übersteigt (§ 28 Abs. 1 Satz 2 DVStB).

Ein Beispiel: Klausuren 4,5 / 4,5 / 4,0 ergeben eine schriftliche Gesamtnote von 4,33. Um insgesamt auf höchstens 4,15 zu kommen, darf die mündliche Gesamtnote dann nicht schlechter als 3,97 sein.

Nach § 28 Abs. 1 Satz 4 DVStB werden im Bescheid keine Noten erteilt – die Prüfung wird nur als bestanden oder nicht bestanden eröffnet. Dieser Rechner zeigt dir die Zahlen dahinter.

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Häufige Fragen zum Steuerberaterexamen

Wie wird die Gesamtnote der Steuerberaterprüfung berechnet?
Die Gesamtnote der schriftlichen Prüfung ist der Durchschnitt der drei Aufsichtsarbeiten, die Gesamtnote der mündlichen Prüfung der Durchschnitt aus Kurzvortrag und sechs Prüfungsabschnitten. Das Endergebnis ist die durch zwei geteilte Summe beider Gesamtnoten (§ 28 Abs. 1 Satz 2 DVStB).
Ab welcher Note ist das Steuerberaterexamen bestanden?
Die Prüfung ist bestanden, wenn das Gesamtergebnis die Zahl 4,15 nicht übersteigt (§ 28 Abs. 1 Satz 2 DVStB).
Wann ist man von der mündlichen Steuerberaterprüfung ausgeschlossen?
Wer in der schriftlichen Prüfung eine Gesamtnote schlechter als 4,5 erzielt, ist von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen und hat die Prüfung nicht bestanden (§ 25 Abs. 2 DVStB).
Welche Einzelnoten sind zulässig?
Nach § 15 Abs. 1 DVStB werden nur ganze und halbe Notenstufen von 1,0 bis 6,0 vergeben. Zwischenwerte wie 2,3 entstehen erst bei der Berechnung von Gesamtnoten.
Wird auf- oder abgerundet?
Weder noch: Gesamtnoten werden auf zwei Dezimalstellen berechnet, die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt (§ 15 Abs. 2 DVStB). Aus 4,159 wird also 4,15.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung läuft vollständig im Browser, es werden keine Noten an einen Server übertragen oder gespeichert. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.