Wirtschaftsprüfer

WP-Examen: Modul nicht bestanden – was jetzt?

Zuletzt aktualisiert am 6.2.2026 · 5 Min. Lesezeit

Der große Vorteil des modularen WP-Examens: Ein nicht bestandenes Modul reißt nicht die gesamte Prüfung mit. Jedes Modul steht für sich.

Wann ein Modul nicht bestanden ist

  • Die schriftliche Modulprüfung ist schlechter als 5,00 – dann erfolgt keine Ladung zur mündlichen Modulprüfung, das Modul ist nicht bestanden (§ 13 Abs. 2 WiPrPrüfV).
  • Die Modulgesamtnote aus schriftlich (× 6) und mündlich (× 4), geteilt durch 10, ist schlechter als 4,00 (§§ 17, 18 Abs. 1 WiPrPrüfV).

Wiederholung

Nicht bestandene Modulprüfungen können nach § 20 WiPrPrüfV wiederholt werden; die Prüfungsstelle lässt in der Regel zwei Wiederholungen je Modul zu. Wiederholt wird stets das gesamte Modul, also schriftlicher und mündlicher Teil – eine isolierte Wiederholung nur der mündlichen Prüfung sieht die Verordnung nicht vor.

Was erhalten bleibt

Bereits bestandene Module bleiben bestanden. Sie müssen nicht erneut abgelegt werden, und ihre Noten bleiben unverändert. Eine Gesamtnote über alle Module hinweg bildet die WiPrPrüfV ohnehin nicht.

Fristen im Blick behalten

Zwischen erster und letzter Modulprüfung gelten Fristen, innerhalb derer die Prüfung abgeschlossen sein muss. Die konkrete Frist ergibt sich aus der Zulassungsentscheidung der Prüfungsstelle für Wirtschaftsprüfer bei der Wirtschaftsprüferkammer – dort sollte man sich die Termine früh bestätigen lassen.

Vorher rechnen

Weil die Gewichtung 6:4 zugunsten der schriftlichen Leistung ausfällt, entscheidet die Klausur fast immer über das Modul. Wie viel die mündliche Prüfung noch retten kann, zeigt der WP-Notenrechner.

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Diese Darstellung dient der Information. Verbindlich ist allein die Feststellung des zuständigen Prüfungsamtes.