Steuerberater

Bestehensgrenze 4,15 im Steuerberaterexamen

Zuletzt aktualisiert am 2.2.2026 · 5 Min. Lesezeit

Die vielleicht meistgesuchte Zahl der Steuerberaterprüfung lautet 4,15. Sie steht in § 28 Abs. 1 Satz 2 DVStB: Die Prüfung ist bestanden, wenn das Gesamtergebnis die Zahl 4,15 nicht übersteigt.

Warum 4,15 und nicht 4,00?

Einzelnoten werden nur in ganzen und halben Stufen vergeben (§ 15 Abs. 1 DVStB). Eine strikte 4,00-Grenze würde deshalb sehr viele Kandidatinnen und Kandidaten an einer einzigen halben Notenstufe scheitern lassen. Die Grenze von 4,15 schafft einen schmalen Puffer oberhalb der Note „ausreichend“.

Wie das Endergebnis entsteht

  1. Schriftliche Gesamtnote = Durchschnitt der drei Aufsichtsarbeiten.
  2. Mündliche Gesamtnote = Durchschnitt aus Kurzvortrag und sechs Prüfungsabschnitten (÷ 7).
  3. Endergebnis = (schriftlich + mündlich) ÷ 2.

Jede dieser Zahlen wird auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt (§ 15 Abs. 2 DVStB). Es wird also abgeschnitten, nicht gerundet – das kann im Grenzbereich entscheidend sein.

Rechenbeispiel: knapp bestanden

Schriftlich 4,33 (4,5 / 4,0 / 4,5), mündlich 3,92 (Vortrag 4,0 und sechs Abschnitte mit zusammen 23,5). Endergebnis: (4,33 + 3,92) ÷ 2 = 4,125 → 4,12. Das liegt unter 4,15, die Prüfung ist bestanden.

Rechenbeispiel: knapp nicht bestanden

Schriftlich 4,50, mündlich 3,85. Endergebnis: (4,50 + 3,85) ÷ 2 = 4,175 → 4,17. Das übersteigt 4,15 – nicht bestanden, obwohl die mündliche Leistung deutlich besser war als die schriftliche.

Was die Grenze praktisch bedeutet

Wer schriftlich bei 4,50 landet, braucht mündlich rechnerisch mindestens 3,80, um auf 4,15 zu kommen. Die mündliche Prüfung kann also eine schwache schriftliche Leistung ausgleichen – aber nur in engen Grenzen.

Rechne deine eigene Konstellation im Steuerberater-Notenrechner durch.

Verwandte Beiträge

Diese Darstellung dient der Information. Verbindlich ist allein die Feststellung des zuständigen Prüfungsamtes.