Steuerberater

Der Kurzvortrag im StB-Examen und sein Gewicht

Zuletzt aktualisiert am 8.2.2026 · 4 Min. Lesezeit

Die mündliche Steuerberaterprüfung beginnt mit einem Kurzvortrag. Viele unterschätzen, wie stark er in die Note eingeht.

Ablauf

Nach § 26 DVStB hält jede Kandidatin und jeder Kandidat einen Kurzvortrag über ein Thema, das aus mehreren zur Wahl gestellten Themen ausgewählt werden kann. Anschließend folgen sechs Prüfungsabschnitte.

Die Gewichtung

Die Gesamtnote der mündlichen Prüfung ergibt sich aus dem Kurzvortrag und den sechs Prüfungsabschnitten – zusammen also sieben Einzelnoten, deren Summe durch sieben geteilt wird. Der Kurzvortrag zählt damit mit einem Siebtel, also rund 14,3 % der mündlichen Note.

Und im Endergebnis?

Weil die mündliche Gesamtnote im Endergebnis mit 50 % gewichtet wird (§ 28 Abs. 1 Satz 2 DVStB), macht der Kurzvortrag rund 7 % der Endnote aus. Eine ganze Notenstufe im Vortrag verschiebt das Endergebnis also um etwa 0,07.

Rechenbeispiel

Sechs Abschnitte mit zusammen 24,0 und ein Vortrag mit 3,0 ergeben (24,0 + 3,0) ÷ 7 = 3,857… → 3,85. Mit einem Vortrag von 4,0 wären es 4,00. Bei schriftlich 4,33 heißt das: Endergebnis 4,09 statt 4,16 – einmal bestanden, einmal nicht.

Genau diese Konstellation lässt sich im Steuerberater-Notenrechner durchspielen.

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Diese Darstellung dient der Information. Verbindlich ist allein die Feststellung des zuständigen Prüfungsamtes.