Medizin

Ärztliche Prüfung: Notenstufen und Bestehensgrenze

Zuletzt aktualisiert am 12.2.2026 · 5 Min. Lesezeit

Die Ärztliche Prüfung folgt einer eigenen Logik: Statt halber Notenstufen arbeitet die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) mit Prozentwerten richtig beantworteter Fragen.

Die drei Abschnitte

  • M1 – Erster Abschnitt: schriftlicher Teil (zwei Tage) und mündlich-praktischer Teil.
  • M2 – Zweiter Abschnitt: schriftliche Prüfung an drei Tagen („Hammerexamen“).
  • M3 – Dritter Abschnitt: mündlich-praktische Prüfung an zwei Tagen nach dem Praktischen Jahr.

Bestehensgrenze: absolut oder gleitend

Ein schriftlicher Prüfungsteil ist bestanden, wenn mindestens 60 % der gestellten Fragen zutreffend beantwortet wurden (absolute Bestehensgrenze). Alternativ genügt es, wenn die Zahl der zutreffend beantworteten Fragen die durchschnittliche Prüfungsleistung der Referenzgruppe um nicht mehr als 22 % unterschreitet – die sogenannte gleitende Bestehensgrenze. Maßgeblich ist die für die Kandidatin oder den Kandidaten günstigere Grenze.

Die Notenstufen

Oberhalb der Bestehensgrenze wird die Note nach dem Anteil der über der Grenze richtig beantworteten Fragen im Verhältnis zur Referenzgruppe gebildet: „sehr gut“ ab 75 %, „gut“ ab 50 %, „befriedigend“ ab 25 %, darunter „ausreichend“. Deshalb steht die Note erst fest, wenn die Ergebnisse der gesamten Prüfungsgruppe ausgewertet sind.

Gesamtnote der Ärztlichen Prüfung

Die Gesamtnote wird aus den Noten der drei Abschnitte gebildet; der Zweite und der Dritte Abschnitt haben dabei besonderes Gewicht. Weil die konkrete Berechnung an die jeweils geltende Fassung der ÄApprO und die Referenzgruppe gebunden ist, veröffentlichen wir den Medizin-Notenrechner erst, wenn die Formel vollständig aus der Verordnung abgeleitet und geprüft ist.

Verbindlich ist allein das Zeugnis des zuständigen Landesprüfungsamtes.

Verwandte Beiträge

Diese Darstellung dient der Information. Verbindlich ist allein die Feststellung des zuständigen Prüfungsamtes.